Abschreibung (AfA)
Immobilien
- Absetzung für Abnutzung. Wer eine vermietete Immobilie besitzt, darf jährlich einen Teil des Gebäudewerts steuerlich geltend machen — meist 2 oder 3 Prozent. Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Es fließt dabei kein Geld ab, die Steuerlast sinkt trotzdem.
Grenzsteuersatz
Steuern
- Der Steuersatz, mit dem der zuletzt verdiente Euro belastet wird — nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz. Er entscheidet, wie stark sich abziehbare Kosten auswirken: Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz spart jeder abgesetzte Euro 42 Cent Steuern.
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
- Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei. Sie wird jährlich angepasst und unterscheidet sich zwischen Kranken- und Rentenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherung
- Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze. Erst wer als Angestellter regelmäßig darüber verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Sie liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird jährlich neu festgelegt.
Selbstbeteiligung
Versicherung
- Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag — sinnvoll, wenn Sie kleine Schäden ohnehin selbst regulieren würden und die Summe im Ernstfall verfügbar ist.
Unterversicherung
Versicherung
- Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Der Versicherer kürzt dann im Verhältnis — auch bei kleinen Schäden. Häufigste Ursache: Der Hausrat ist über die Jahre gewachsen, die Summe blieb gleich.
Obliegenheit
Versicherung
- Eine vertragliche Pflicht des Versicherten, etwa Türen abzuschließen oder einen Schaden unverzüglich zu melden. Wird sie verletzt, darf der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Berufsunfähigkeit
Einkommensschutz
- Der Zustand, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können — dauerhaft, aus gesundheitlichen Gründen. Maßgeblich ist der konkrete Beruf, nicht irgendeine Tätigkeit.
Nachgelagerte Besteuerung
Altersvorsorge
- Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür wird die spätere Rente besteuert. Der Vorteil entsteht, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als im Berufsleben.
Entgeltumwandlung
Altersvorsorge
- Ein Teil des Bruttogehalts fließt in eine betriebliche Altersvorsorge. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben sofort. Der Arbeitgeber muss sich an der Umwandlung beteiligen.
Sondervermögen
Geldanlage
- Das Vermögen eines Investmentfonds wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt. Geht die Gesellschaft insolvent, bleibt das Fondsvermögen davon unberührt — es gehört den Anlegern.
TER (Gesamtkostenquote)
Geldanlage
- Total Expense Ratio: die laufenden jährlichen Kosten eines Fonds in Prozent des Anlagevolumens. Sie werden direkt aus dem Fondsvermögen entnommen, erscheinen also nicht auf dem Kontoauszug — mindern die Rendite aber jedes Jahr.
Cost-Average-Effekt
Geldanlage
- Bei gleichbleibender Sparrate werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft, bei hohen weniger. Das glättet den durchschnittlichen Einstandspreis und nimmt der Frage nach dem richtigen Einstiegszeitpunkt die Schärfe.
Zinsbindung
Immobilien
- Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist. Danach wird zu den dann geltenden Konditionen weiterfinanziert. Je länger die Bindung, desto größer die Planungssicherheit — meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag.
Annuität
Immobilien
- Die gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung bei einem Darlehen. Weil die Restschuld sinkt, verschiebt sich das Verhältnis über die Zeit: Der Zinsanteil wird kleiner, der Tilgungsanteil größer.
Effektiver Jahreszins
Immobilien
- Enthält neben dem Sollzins auch die wesentlichen Nebenkosten eines Darlehens. Er ist die Kennzahl, mit der sich Angebote vergleichen lassen — der reine Sollzins allein sagt wenig aus.
Deckungssumme
Versicherung
- Der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Alles darüber tragen Sie selbst. Bei der Privathaftpflicht ist das die wichtigste Kennzahl überhaupt: Ein Personenschaden kann lebenslange Zahlungen auslösen, deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale mindestens 10 Millionen Euro.
Wiederbeschaffungswert
Versicherung
- Der Betrag, den es kostet, eine Sache heute neu zu kaufen — nicht das, was sie einmal gekostet hat. Die Hausratversicherung ersetzt zu diesem Wert. Deshalb ist die Versicherungssumme regelmäßig zu prüfen: Wer vor zehn Jahren eingerichtet hat, ist heute oft unterversichert.
Karenzzeit
Einkommensschutz
- Die vereinbarte Wartezeit, bevor eine Leistung einsetzt. Beim Krankentagegeld etwa der Zeitraum zwischen Arbeitsunfähigkeit und erster Zahlung. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag — sie muss aber zu Ihren Rücklagen passen.
Nachversicherungsgarantie
Einkommensschutz
- Das Recht, die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen — etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder deutlicher Gehaltssteigerung. Für junge Berufstätige einer der wichtigsten Bausteine, weil sich der Bedarf über die Jahre verändert.
Erwerbsminderungsrente
Einkommensschutz
- Die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Sie orientiert sich daran, wie viele Stunden täglich noch möglich sind — nicht am erlernten Beruf. Einen Berufsschutz kennt die gesetzliche Rente nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
Alterungsrückstellung
Krankenversicherung
- Rücklage, die private Krankenversicherer aus den Beiträgen jüngerer Jahre bilden, um Beitragssteigerungen im Alter zu dämpfen. Sie ist der Grund, warum ein PKV-Beitrag in jungen Jahren höher wirkt, als es der reine Leistungsbedarf erfordern würde.
Regelversorgung
Krankenversicherung
- Die medizinisch ausreichende Standardbehandlung, an der sich der Festzuschuss der gesetzlichen Kasse bemisst — beim Zahnersatz 60 Prozent davon, mit lückenlosem Bonusheft bis zu 75 Prozent. Wichtig: Bezugsgröße ist die Regelversorgung, nicht die tatsächliche Rechnung.
Beihilfe
Krankenversicherung
- Der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten, meist 50 Prozent, bei mehreren Kindern oder im Ruhestand mehr. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung ab. In einigen Bundesländern gibt es alternativ die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Versicherung.
Durchführungsweg
Altersvorsorge
- Die Form, in der eine betriebliche Altersvorsorge organisiert wird. Das Betriebsrentengesetz kennt fünf: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich in Beitragshöhe, Verwaltungsaufwand und Bilanzwirkung.
Ertragsanteil
Altersvorsorge
- Der Anteil einer privaten Rente, der versteuert werden muss. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und ist umso kleiner, je später die Rente startet — bei Beginn mit 65 Jahren sind es 18 Prozent. Der Rest bleibt steuerfrei.
Anwartschaft
Altersvorsorge
- Ein bereits erworbener, aber noch nicht ausgezahlter Anspruch auf eine spätere Leistung. In der betrieblichen Altersvorsorge entscheidend beim Jobwechsel: Ist die Anwartschaft unverfallbar, bleibt sie erhalten, auch wenn Sie den Betrieb verlassen.
Sparer-Pauschbetrag
Steuern
- Der Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben: 1.000 Euro im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Er wirkt nur, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben — sonst führt sie die Abgeltungsteuer trotzdem ab.
Teilfreistellung
Geldanlage
- Ein Anteil der Erträge aus Investmentfonds, der von der Steuer ausgenommen ist, weil der Fonds bereits auf Ebene seiner Anlagen besteuert wurde. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind es 30 Prozent der Erträge.
Rebalancing
Geldanlage
- Das Zurücksetzen eines Depots auf die ursprünglich gewählte Aufteilung. Läuft ein Baustein besonders gut, wächst sein Anteil — und damit das Risiko. Beim Rebalancing wird der übergewichtete Teil reduziert und der andere aufgestockt. Es diszipliniert und wirkt antizyklisch.