Abschreibung (AfA)
Immobilien
- Absetzung für Abnutzung. Wer eine vermietete Immobilie besitzt, darf jährlich einen Teil des Gebäudewerts steuerlich geltend machen — meist 2 oder 3 Prozent. Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Es fließt dabei kein Geld ab, die Steuerlast sinkt trotzdem.
Grenzsteuersatz
Steuern
- Der Steuersatz, mit dem der zuletzt verdiente Euro belastet wird — nicht zu verwechseln mit dem Durchschnittssteuersatz. Er entscheidet, wie stark sich abziehbare Kosten auswirken: Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz spart jeder abgesetzte Euro 42 Cent Steuern.
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
- Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei. Sie wird jährlich angepasst und unterscheidet sich zwischen Kranken- und Rentenversicherung.
Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherung
- Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze. Erst wer als Angestellter regelmäßig darüber verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Sie liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird jährlich neu festgelegt.
Selbstbeteiligung
Versicherung
- Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag — sinnvoll, wenn Sie kleine Schäden ohnehin selbst regulieren würden und die Summe im Ernstfall verfügbar ist.
Unterversicherung
Versicherung
- Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Der Versicherer kürzt dann im Verhältnis — auch bei kleinen Schäden. Häufigste Ursache: Der Hausrat ist über die Jahre gewachsen, die Summe blieb gleich.
Obliegenheit
Versicherung
- Eine vertragliche Pflicht des Versicherten, etwa Türen abzuschließen oder einen Schaden unverzüglich zu melden. Wird sie verletzt, darf der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Berufsunfähigkeit
Einkommensschutz
- Der Zustand, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können — dauerhaft, aus gesundheitlichen Gründen. Maßgeblich ist der konkrete Beruf, nicht irgendeine Tätigkeit.
Nachgelagerte Besteuerung
Altersvorsorge
- Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür wird die spätere Rente besteuert. Der Vorteil entsteht, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als im Berufsleben.
Entgeltumwandlung
Altersvorsorge
- Ein Teil des Bruttogehalts fließt in eine betriebliche Altersvorsorge. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben sofort. Der Arbeitgeber muss sich an der Umwandlung beteiligen.
Sondervermögen
Geldanlage
- Das Vermögen eines Investmentfonds wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt. Geht die Gesellschaft insolvent, bleibt das Fondsvermögen davon unberührt — es gehört den Anlegern.
TER (Gesamtkostenquote)
Geldanlage
- Total Expense Ratio: die laufenden jährlichen Kosten eines Fonds in Prozent des Anlagevolumens. Sie werden direkt aus dem Fondsvermögen entnommen, erscheinen also nicht auf dem Kontoauszug — mindern die Rendite aber jedes Jahr.
Cost-Average-Effekt
Geldanlage
- Bei gleichbleibender Sparrate werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft, bei hohen weniger. Das glättet den durchschnittlichen Einstandspreis und nimmt der Frage nach dem richtigen Einstiegszeitpunkt die Schärfe.
Zinsbindung
Immobilien
- Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist. Danach wird zu den dann geltenden Konditionen weiterfinanziert. Je länger die Bindung, desto größer die Planungssicherheit — meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag.
Annuität
Immobilien
- Die gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung bei einem Darlehen. Weil die Restschuld sinkt, verschiebt sich das Verhältnis über die Zeit: Der Zinsanteil wird kleiner, der Tilgungsanteil größer.
Effektiver Jahreszins
Immobilien
- Enthält neben dem Sollzins auch die wesentlichen Nebenkosten eines Darlehens. Er ist die Kennzahl, mit der sich Angebote vergleichen lassen — der reine Sollzins allein sagt wenig aus.